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Problemstuten, insbesondere für die Tiefgefrierbesamung, nehmen wir genauso stationär in unserem Pferdehotel auf wie Stuten zur Geburtsüberwachung und -geburtshilfe. Darüber hinaus widmen wir uns engagiert dem aufwendigen „Rund-um-die-Uhr-Job“ der Fohlenintensivmedizin. Gerade die neugeborenen Fohlen stellen höchste Anforderungen an das betreuende Tierärzte- und Helferteam.
Da uns das Wohlbefinden unserer Patienten als eine unserer Leitlinien sehr am Herzen liegt und Voraussetzung für einen Therapieerfolg ist, bieten wir den Stuten und ihren Fohlen täglichen Auslauf auf den Koppeln oder Paddocks.
Gynäkologie
Neonatologie
Hengste
Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts:
Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Atmungsapparates:
Diagnostik und Therapie von Hauterkrankungen:
Weitere Leistungen:
Zahnmedizinische Probleme in der Pferdemedizin gewinnen immer mehr an Bedeutung. Rittigkeitsprobleme, Abmagerung, mangelnde Futteraufnahme und einseitiger Nasenausfluss sind nur einige Symptome, denen Zahnprobleme als Ursache zugrunde liegen können. Zur Erkennung dieser Ursachen ist eine ausführliche Anamnese und intensive Untersuchung der Maulhöhle erforderlich. Durch spezielle zahnmedizinische Fortbildungen und in der Praxis erfolgreich angewandtes Wissen, sowie eine enge Zusammenarbeit mit Spezialisten auf dem Gebiet der Pferdezahnmedizin widmen wir uns gezielt der Beseitigung und Prophylaxe von Zahnproblemen.
Nicht zuletzt ist jeder Pferdeeigentümer durch die aktuelle „Leitlinie zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten“ vom 9. Juni 2009 des BmELV dazu aufgefordert, die Zähne seines Pferdes einmal jährlich kontrollieren zu lassen.
Wird gegenwärtig ein Pferd kaufen oder verkaufen möchte, ist aufgrund der geltenden Gewährleistungsverpflichtungen im privaten wie gewerblichen Pferdehandel gut beraten, zuvor eine tierärztliche Kaufuntersuchung von einem Fachtierarzt für Pferde durchführen zu lassen.
Der Untersuchungsgang im Rahmen einer Kaufuntersuchung beim Pferd teilt sich in zwei Teile: den klinisch-orthopädischen Untersuchungsgang sowie die Anfertigung und Auswertung von Röntgenbildern.
Nach Aufnahme des Vorberichtes gehören Adspektion und Palpation von Kopf, Gliedmaßen, Rumpf und Rücken des Pferdes sowie eine eingehende Augenuntersuchung zur klinischen Untersuchung. Des Weiteren wird das Gangbild im Schritt und Trab auf festem und weichem Boden, sowohl auf der Geraden als auch an der Longe, orthopädisch beurteilt. Auf Hufform und Beschlag wird besonders geachtet. Mit Hilfe von Schmerzprovokationsproben, der so genannten „Beugeproben“, wird der Bewegungsapparat auf das Vorliegen möglicher schmerzhafter Veränderungen hin überprüft.
Die röntgenologische Untersuchung besteht laut Standart aus einem Röntgensatz von mindestens 10-12 Bildern und ist von größter Bedeutung. Darin enthalten sind zwei Stahlbeinaufnahmen nach Oxpring, je eine seitliche Zehenaufnahme von jeder Gliedmaße und zwei bis drei Aufnahmen von jedem Sprunggelenk. Je nach Vereinbarung zwischen den Parteien, dem Wert des Pferdes und dessen künftigen Einsatz werden auch mehr Bilder angefordert. Der Tierarzt beurteilt die Bilder nach der so genannten Röntgenverordnung, einem anerkannten Einteilungsmuster in Röntgenklassen. Dies ist sinnvoll, im Sinne einer einheitlichen Beurteilung er Befunde durch verschiedene Fachtierärzte.
Da es im Pferdekauf keinen größeren Streitpunkt gibt als die fachliche Bewertung von Röntgenbildern und deren Aussagemöglichkeiten, legen wir Wert auf eine Röntgentechnik und ein Equipment auf dem höchsten Stand der tierärztlichen Wissenschaft. Wir arbeiten daher mit modernster digitalen Röntgentechnik. Darüber hinaus ist unser Praxisfahrzeug mit einem Entwicklungsgerät für digitale Röntgenbilder ausgestattet, so dass wir die entwickelten Bilder umgehend mit ihnen vor Ort besprechen und beurteilen können.
Die Einteilung reicht von Röntgenklasse I (Ideal) über II (normal) bis hin zu III (leichte Veränderungen) oder IV (erhebliche Veränderungen). Genaue Informationen entnehmen Sie bitte unserem Download KU-Protokoll.
Weiterführende Untersuchungen wie z. B. Blutuntersuchungen, weitere bildgebende Verfahren (z.B. Endoskopie, Ultraschall etc.), die Beurteilung unter dem Reiter etc. sind gegebenenfalls sinnvoll und auf besonderen Wunsch jederzeit durchführbar.
Bei einer Kaufuntersuchung kann natürlich nicht jede Eventualität einer künftigen Erkrankung in Betracht gezogen werden. Entscheidend ist, ob es zum Zeitpunkt der Kaufuntersuchung Anhaltspunkte für Mängel und / oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Anzuraten ist eine Blutentnahme zum Nachweis dopingpflichtiger Substanzen. Die Probe wird gefroren gelagert und kann im Zweifelsfall nachträglich aufgearbeitet werden.